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Wir weisen hiermit auf die Einhaltung des bestehenden Flour Verbotes der EU hin, dass innerhalb der FIS, innerhalb des DSV und seiner LSV zur Anwendung kommt und durch die zuständigen Behörden kontrolliert und sanktioniert werden kann. Es beinhaltet das Verwenden, das Lagern und Bereithalten von Wachsen, Pulvern oder Flüssigprodukten zur Behandlung von Skibelägen, die vor dem Juli 2020 gekauft wurden, und entsprechende PFOA-Verbindungen enthalten.